2010: unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts Berlin

Das Kamergericht hat dazu mitgeteilt:

“Mit Wirkung für Zeiträume ab 1.1.2010 werden die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Kammergerichts in Nr. 11 wie folgt geändert:

11.

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.2010 (vgl. Anhang I).

11.1

…unverändert

11.2

Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Unterhaltsberechtigten Unterhalt zu gewähren hat. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.

Im Übrigen gelten die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts, Stand 1.1.2009 unverändert fort.”

Quelle extern

One Comment

  1. 1constraint sagt:

    2aqueous…

Leave a Reply