2008: Berliner Tabelle
Hinweis des Kammergericht Berlin:
“Hinweis zur Berliner Tabelle ab dem Jahr 2008.
In Abstimmung mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages wird mitgeteilt:
Für Unterhaltsansprüche ab 1. Januar 2008 ist die im Jahre 1991 für den Beitrittsteil des Landes Berlin konzipierte und zuletzt zum 1. Juli 2007 geänderte „Berliner Tabelle als Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle“ nicht mehr anzuwenden.
Es gilt nunmehr in ganz Deutschland die Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Januar2008) in Verbindung mit den Unterhaltsleitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts. Denn durch das ab 1. Januar 2008 geltende Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts entfällt für die Unterhaltshöhe die bislang übliche Differenzierung nach dem
Wohnsitz des Kindes im alten oder im neuen Bundesgebiet, so dass für die in den neuen Bundesländern oder in den östlichen Bezirken von Berlin lebenden Kinder keine Sonderregelungen mehr zu beachten sind (siehe BT-Drucksache 16/1830
S. 14, 27; BT-Drucksache 16/6980 S. 23).
Hinsichtlich der bis zum 31. Dezember 2007 für die im Beitrittsgebiet wohnenden Kinder zu errechnenden Unterhaltsrückstände kommt der Berliner Tabelle aber nach wie vor Bedeutung zu.
Berlin, den 7. Dezember 2007 RiAG a.D. Rudolf Vossenkämper”
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