2010: unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts Berlin
Das Kamergericht hat dazu mitgeteilt:
“Mit Wirkung für Zeiträume ab 1.1.2010 werden die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Kammergerichts in Nr. 11 wie folgt geändert:
11.
- Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.2010 (vgl. Anhang I).
- 11.1
- 11.2
…unverändert
Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Unterhaltsberechtigten Unterhalt zu gewähren hat. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.
Im Übrigen gelten die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts, Stand 1.1.2009 unverändert fort.”
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