2009: Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts Berlin

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts
(Stand: 1. Januar 2009)

Das Kammergericht verwendet diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Sie entsprechen im Aufbau den Leitlinien anderer Oberlandesgerichte, inhaltlich ergibt sich nicht in allen Punkten
eine Übereinstimmung.

Quelle Kammergericht Berlin

One Comment

  1. 3interval sagt:

    3shrewdly…

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