Bayerische Leitlinien

Die Familiensenate der Bayerischen Oberlandesgerichte verwendeten diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen war. Der 7. Senat des OLG Nürnberg wendete die Leitlinien mit Modifikationen an, die gesondert veröffentlicht wurden.

Die Bayerischen Leitlinien mit Stand 01.07.2001 finden Sie extern hier (ohne Gewähr zur Richtigkeit der Wiedergabe).

Die Süddeutschen Leitlinien lösten die Bayerischen Leitlinien ab.


One Comment

  1. 2civilian sagt:

    2peradventure…

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