2010: Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Saarbrücken (Stand 01.01.2010)

Pressemitteilung des OLG Saarbrücken:

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen beim Saarländischen Oberlandesgericht Stand: 1. Januar 2010

Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 1. Januar 2010 geltende Düsseldorfer Tabelle wie bisher als Orientierungshilfe benutzen.

Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt

- wie zuletzt -

1. gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen  unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung  befinden,

a) für Berufstätige         900  EUR
b) für Nichtberufstätige 770  EUR

2. gegenüber anderen volljährigen Kindern generell

1.100  EUR

3. gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht  erwerbstätig

1.000  EUR

4. gegenüber Eltern mindestens

1.400  EUR

5. gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig

1.000  EUR

gez. Burmeister
Richterin am Oberlandesgericht

Quelle: Pressemitteilung OLG Saarland

One Comment

  1. 3apothecary sagt:

    3president…

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