2010: Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Saarbrücken (Stand 01.01.2010)
Pressemitteilung des OLG Saarbrücken:
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen beim Saarländischen Oberlandesgericht Stand: 1. Januar 2010
Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 1. Januar 2010 geltende Düsseldorfer Tabelle wie bisher als Orientierungshilfe benutzen.
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt
- wie zuletzt -
1. gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
a) für Berufstätige 900 EUR
b) für Nichtberufstätige 770 EUR
2. gegenüber anderen volljährigen Kindern generell
1.100 EUR
3. gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig
1.000 EUR
4. gegenüber Eltern mindestens
1.400 EUR
5. gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig
1.000 EUR
gez. Burmeister
Richterin am Oberlandesgericht
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