2010: Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Rostock (Stand 01.01.2010)

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock (Stand: 1.1.2010)

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Rostock, Stand: 1.1.2009, gelten über den 1.1.2010 mit Ausnahme einer Änderung von Ziff. 11.2 hinaus fort. Soweit in den Leitlinien auf die Unterhaltstabelle (Anhang I) verwiesen wird, handelt es sich um die ab 1.1.2010 veränderte Tabelle, deren Tabellensätze identisch sind mit den ab 1.1.2010 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabellensätze sind ab 1.1.2010 auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Berechtigten Unterhalt zu gewähren hat (Ziff 11.2). Die Zahlbetragstabelle (Anhang II) ist für die Zeit ab 1.1.2010 an die geänderten Tabellensätze und das erhöhte Kindergeld angepasst. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld durch Regelungen im Wachstumsbeschleunigungsgesetz geändert haben. Anhang III bleibt unverändert, weil er allein dazu dient, die Umrechnung dynamisierter Titel des bis zum 31.12.2007 geltenden Rechts zu verdeutlichen.

(…)

externer Download der Meldung nebst Unterhaltsrechtlicher Leitlinien OLG Rostock Stand 01.01.2010

One Comment

  1. 1orleans sagt:

    3strident…

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