2010: Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Stand 01.01.2010)

Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
Stand: 01.01.2010

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main übernimmt für die Unterhaltszeiträume ab 1.1.2010 das Zahlenwerk der Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2010, ohne die Bedarfskontrollbeträge.

Nr. 11.2 der Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main wird geändert und lautet für Unterhaltszeiträume ab 01.01.2010 nun wie folgt:

11.2 Eingruppierung
Die Tabellensätze sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Unterhaltsberechtigten (ohne Rücksicht auf den Rang, soweit für den Nachrangigen Mittel vorhanden sind) Unterhalt zu gewähren hat. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind in der Regel Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Einkommensgruppen vorzunehmen. Liegt insoweit das verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen im Bereich bis 1.300,- EUR, ist für die Aufstufung eine besondere Prüfung notwendig.

Im Übrigen gelten die Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Stand 01.01.2009, zunächst unverändert fort.

Frankfurt am Main, 19.01.2010

Werner Schwamb (Richter am OLG)

One Comment

  1. 2engraving sagt:

    3communities…

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