Unterhaltstabellen und Unterhaltsleitlinien
Zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung haben die Oberlandesgerichte Unterhaltstabellen (z.B. die Düsseldorfer Tabelle) oder Unterhaltsleitlinien (z.B. die Süddeutsche Leitlinien) entwickelt, welche jedoch keine Gesetzeskraft haben und auch keine verbindlichen Regeln darstellen. Die Tabellen oder Leitlinien dienen vielmehr dem Familienrichter als Hilfsmittel bei der Berechnung von Unterhalt, um eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleichartiger Lebenssachverhalte zu erreichen. Mittlerweile wird von den Oberlandesgerichten zunächst einheitlich die Düsseldorfer Tabelle angewendet, die Familiensenate ersetzen jedoch in ihren Leitlinien teilweise die Anmerkungen des OLG Düsseldorf. Es kann deshalb durch aus zu Abweichungen zur Düsseldorfer Tabelle kommen.
Sie finden rechts neue und (künftig auch) alte Tabellen und Leitlinien im Wortlaut und/oder Download bzw. einen Hinweis zu einer Fundstelle.
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