2010: Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2010)

Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm
zum Unterhaltsrecht
Stand: 01.01.2010

Vorbemerkung

Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar – das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit – und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.

Die Anpassung der Selbstbehalte und pauschalen Bedarfssätze (Nr. 13.1.2, Nr. 18, Nr. 21 u. Nr. 22) soll im Laufe des Jahres 2010 in Abstimmung mit allen Oberlandesgerichten erfolgen. Bis dahin kann es geboten sein, im Rahmen einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall Korrekturen des auf der Grundlage der derzeitigen Leitlinien gefundenen Ergebnisses vorzunehmen.

Die erfolgten Änderungen der Leitlinien sind durch graue Hinterlegung des Textes gekennzeichnet.

(…)

Download beim OLG Hamm

One Comment

  1. 3spinster sagt:

    1prometheus…

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